Neuer Leitfaden: Erfolgreich in schwierigen Zeiten
Ein Leitfaden für Führungskräfte: Erfolgreiches Wachstum erreichen.

DAS REVIDIERTE DSG

Neue Regelungen treten ab dem 01.09.2023 in Kraft

Die Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes (revDSG) wurde bereits lange angekündigt. Doch nun treten mit dem revidierten Datenschutzgesetz (revDSG) neue Regeln ab dem 01. September 2023 in Kraft – ohne Übergangsfrist für die Unternehmen!

Mit der Totalrevision des Schweizer DSG werden die Erfassung und Bearbeitung von Personendaten zum Teil erheblich verschärft. Das dürfte bei vielen Schweizer Unternehmen zu Handlungsbedarf in Bezug auf interne Abläufe und Sicherheitsvorkehrungen führen. Bei Nichteinhaltung können Bussgelder von bis zu CHF 250‘000 drohen.

Was bedeutet das für Sie?

Um den neuen Regelungen im revDSG zu entsprechen, müssen Vorkehrungen getroffen werden. Der Einsatz geeigneter Softwaresysteme zur Erfassung und Bearbeitung von Personendaten ist hierbei von entscheidender Bedeutung. Dafür müssen sich Unternehmen die folgenden Fragen stellen:

  •          Welchen Einfluss hat das revDSG auf die Marketing- und Vertriebsaktivitäten?
  •         Sind Softwaresysteme im Einsatz, um die Datenbeschaffung und -bearbeitung transparent abzubilden?
  •         Ist die Transparenz jederzeit und auf Knopfdruck in Richtung der Kunden gegeben (Informationspflicht)?
  •         Werden die Regeln zur manuellen oder automatischen Datenlöschung eingehalten?
  •         Werden Personendaten grenzüberschreitend bearbeitet? Wenn ja, wie?


Last Minute Events: Theorie trifft Praxis

Wir kennen es doch alle: Ungeliebte Themen schieben wir gerne einmal auf. Doch beim revDSG kann das nachhaltige Folgen haben.

Gemeinsam mit der renommierten Anwaltskanzlei Wenger Plattner geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über das revDSG.

Was erwartet Sie in unseren zwei Last Minute Veranstaltungen in Basel und Luzern?

  • EU DSGVO vs. DSG vs. revDSG: Unterschiede und Bedeutung für Ihr Unternehmen
  • Informationspflicht: Transparenz auf Knopfdruck für Ihre Kunden
  • Marketing & Vertrieb: Sicherheit bei der Datenerfassung- und -bearbeitung durch Marketingautomation
  • Praxisbeispiele: Umsetzung des revDSG in der Praxis

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Praktische Empfehlungen

Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass dem Datenschutz in Zukunft noch grössere Aufmerksamkeit zuteilwerden wird. Nehmen Sie diese Gesetzesrevision zum Anlass, die Datenbearbeitungen Ihres Unternehmens risikobasiert auf deren Konformität mit dem revidierten DSG hin zu überprüfen.

Beginnen Sie noch rechtzeitig mit den Umsetzungsarbeiten, da nach Inkrafttreten des Gesetzes nur hinsichtlich einzelner neuen Pflichten eine Übergangsfrist besteht, und involvieren Sie von Anfang an die Fachverantwortlichen der relevanten Bereiche, wie IT, Marketing und HR, wo typischerweise Personendaten bearbeitet werden, sowie Vertreter von Legal & Compliance.

Übersicht über wichtigste Änderungen für Unternehmen

  •           Ausweitung der Informationspflicht bei der Beschaffung von Personendaten. 
  •           Es werden nur noch Daten natürlicher Personen vom DSG geschützt, nicht mehr die Daten von juristischen Personen.
  •           Wenn eine Datenbearbeitung ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen mit sich bringen kann, muss vorgängig eine Folgenabschätzung durchgeführt werden.
  •           Einführung der Pflicht, ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten zu führen, ausser für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern, die weder besonders schützenswerte Personendaten in grossem Umfang bearbeiten, noch Profilings mit hohem Risiko durchführen..
  •           Bei Verletzungen der Datensicherheit, die voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person führen, muss eine unverzügliche Meldung an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) erfolgen.
  •           Gesetzliche Verankerung der Grundsätze „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“.
  •        Vorgaben zur automatisierten Bearbeitung von Personendaten zwecks Bewertung persönlicher Aspekte natürlicher Personen (so. g.  „Profiling”).
  • Mit SuperOffice CRM das revDSG verlässlich umsetzen!

    Auch wenn das revDSG schon am 01. September 2023 in Kraft tritt, ist es nicht zu spät. Mit SuperOffice CRM setzen Sie das revDSG verlässlich um. CRM, also Customer Relationship Management, bedeutet natürlich nicht nur die Umsetzung von Datenschutzvorschriften. Vielmehr stellen Sie mit SuperOffice CRM Ihre Kunden ins Zentrum all Ihrer Unternehmensprozesse und digitalisieren dabei Ihre Vertriebs-, Marketing- und Serviceprozesse.

  • Seit über 30 Jahren CRM für B2B-Unternehmen 

    Neue Kunden gewinnen, bestehende Kunden binden: Mit SuperOffice CRM digitalisieren, automatisieren und verzahnen Unternehmen ihre Vertriebs-, Marketing- und Kundenserviceprozesse, mit dem Ziel nachhaltige und profitable Kundenbeziehungen aufzubauen. Spezialisiert auf den B2B-Mittelstand ist SuperOffice mit über 30 Jahren Erfahrung und rund 6.000 Kunden ein führender CRM-Anbieter in Europa.