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SuperOffice CRM Onsite-Abonnementsvereinbarung

Diese Vereinbarung gilt für alle SuperOffice-Versionen 9 oder höher. Die vorherige(n) Version(en) sind hier abrufbar.

Die Vereinbarung gewährt dem Kunden während ihrer Laufzeit den Zugang und das Recht, die SuperOffice Software (nachfolgend als "Software" bezeichnet) mit ihren Funktionalitä-ten jederzeit zu nutzen.

Die Vereinbarung gilt für die vom Kunden abonnierten SuperOffice Softwareprodukte, die in einem separaten Bestellformular aufgeführt sind. Weitere erhältliche SuperOffice Software-produkte und deren Preise sind dem jeweils gültigen Onsite-Abonnement-Preisplan von Su-perOffice zu entnehmen, der hier online abrufbar ist.

Inhalt

1. Geltungsbereich der Vereinbarung

2. Definitionen

3. Laufzeit der Vereinbarung

4. Begrenzte Nutzung

5. Wartung/Updates

6. Unterstützung

7. Ergänzende Bestellungen

8. Verantwortung, Gewährleistung und Haftung

9. Rechtsmängel

10. Vertraulichkeit

11. Versand

12. Abonnementsgebühren und Zahlung

13. Beendigung der Vereinbarung

14. Übertragung von Rechten

15. Verarbeitung personenbezogener Daten

16. Änderungen der Kontaktinformationen

17. Recht auf Einsichtnahme

18. Streitigkeiten

19. Mit wem der Kunde einen Vertrag abschliesst

1. Geltungsbereich der Vereinbarung

Die Vereinbarung gibt dem Kunden ein zeitlich begrenztes, nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung der Software mit Wirkung ab dem Vereinbarungsdatum. Das Recht des Kunden zur Nutzung der Software erlischt, wenn diese Vereinbarung endet oder aus anderen Gründen nicht mehr in Kraft ist, vgl. Klausel 3.

2. Definitionen

"Vereinbarungsdatum" ist das Datum, an dem der Kunde das Erstbestellformular unter-zeichnet. Ab diesem Datum ist der Kunde ein Kunde und SuperOffice wird ohne unnötige Verzögerung Zugriff auf die Software gewähren.

Die "Kunden-Community" ist ein Online-Ressourcenzentrum für Selbsthilfe, in dem Kun-den Informationsmaterial, Lerninhalte, Anleitungsvideos, FAQs und Zugang zum Super-Office-Supportservice finden.

"Mindestvertragsdauer" ist die anfängliche Vertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten, wie in Klausel 3 definiert.

"Vereinbarungsperiode" bedeutet, je nach Anwendbarkeit, entweder die Mindestvertrags-dauer oder jede Periode einer anschliessenden Verlängerung der Vereinbarung, wie in Klau-sel 3 definiert.

"Erstbestellformular" bezeichnet die Dokumente (die Informationen über die Anzahl der Benutzerpläne, Rechnungsintervalle, Preise usw., enthalten), die bei der Bestellung der Software unterzeichnet werden.

"Rechnungsintervall" ist die Frist, in der dem Kunden Rechnung gestellt wird und die im Erstbestellformular angegeben ist oder zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich vereinbart wurde. Das Rechnungsintervall kann jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich sein.

"Gemessene Dienste" ist die Bezeichnung für die Messung des Verbrauchs bestimmter Res-sourcen der Software durch den Kunden. Solche Ressourcen können sein: monatliches Vo-lumen von Mailings oder monatliche Anzahl der Anmeldungen im Kundenzentrum.

"Pay-per-use" wird verwendet, wenn die tatsächliche Nutzung der "Gemessenen Dienste" die für die Software vereinbarten Grenzen der Nutzung überschreitet.

"Software" bedeutet SuperOffice CRM – die Softwarelizenzen für die Anzahl der Benutzer und die Module, die vom Kunden über das Erstbestellformular bestellt werden, oder alle nachfolgenden Updates davon.

"Standard-Support" bedeutet den SuperOffice Standard-Support, der in dieser Vereinbarung enthalten ist, wie in Klausel 6 näher beschrieben.

"Update" ist der allgemeine Begriff für neue Versionen (das sind grössere neue Releases) und Service-Releases (das sind kleinere Updates mit kleinen neuen Funktionen und/oder Fehlerbehebungen).

"Benutzerplan" bezeichnet den Plan, der einem einzelnen Benutzer für einen bestimmten Funktionssatz zugewiesen wird.

3. Laufzeit der Vereinbarung

Das in Klausel 1 genannte Nutzungsrecht besteht so lange, wie die Vereinbarung in Kraft ist. Die Vereinbarung wird für unbestimmte Dauer geschlossen und gilt bis zu ihrer Beendigung gemäss den Bestimmungen in Klausel 13. Die Vereinbarung hat eine verbindliche Mindest-laufzeit, die vom Vereinbarungsdatum bis zwölf (12) Monate nach dem Ende des Monats, in dem die Vereinbarung in Kraft getreten ist, berechnet wird. Der Zeitraum vom Vereinba-rungsdatum bis zum Ende dieser verbindlichen Mindestlaufzeit wird "Mindestvertragsdauer" genannt. Nach Ablauf dieser Mindestvertragsdauer wird die Vereinbarung automatisch um eine neue Periode verlängert, die dem jeweiligen Rechnungsintervall entspricht, wie im Erstbestellformular angegeben. Jede solche Verlängerungsperiode wird als "Vereinbarungsperiode" bezeichnet.

4. Beschränkte Nutzungsrechte

Die Vereinbarung räumt dem Kunden ein beschränktes Recht ein, die Software an dem vom Kunden gewählten Installationsort zu installieren und zu betreiben. Das Recht zur Nutzung der Software ist beschränkt, und die Software darf nur auf Hardware installiert werden, die vollständig im Besitz des Kunden ist oder von ihm verwaltet wird. Alternativ dazu ist der Kunde berechtigt, die Software auf einem System zu installieren und zu nutzen, das von ei-ner dritten Partei verwaltet wird oder ihr gehört ("Hosting"). Beim Hosting bleibt der Kunde für die Einhaltung der Beschränkungen der Nutzungsrechte an der Software verantwortlich.

Das Recht zur Nutzung der Software ist jeweils auf die Anzahl der Lizenzen beschränkt, die der Kunde abonniert. Möchte der Kunde zusätzliche Benutzer hinzufügen, sind die Lizenzen für zusätzliche Benutzer bei SuperOffice gemäss dem Verfahren gemäss Klausel 7 zu bestel-len.

In der Software können einige Ressourcen/Funktionen auf ein bestimmtes Nutzungsniveau begrenzt werden. Diese Ressourcen und deren Begrenzungen sind in der offiziellen Preisliste angegeben. Wird diese Nutzungsbegrenzung überschritten, wird dies monatlich nachschüssig in Rechnung gestellt. Falls einschlägig, ist die tatsächliche und aktuelle Nutzung der Gemes-senen Dienste für die Administratoren des Kunden im Softwareverwaltungsmodul verfügbar.

Als Benutzer der Software dürfen nur Mitarbeitende des Kunden oder Mitarbeitende, die gemäss einer Vereinbarung über Personalstellung für den Kunden tätig sind, registriert wer-den. Die Benutzer verpflichten sich durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Kun-den zur Einhaltung dieser Bedingungen. Eine Nutzung der Software durch andere Personen als die Benutzer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SuperOffice.

Der Kunde darf die Software nicht disassemblieren, dekompilieren oder zurückentwickeln, es sei denn, dass dies nach dem anwendbaren Recht nicht abdingbar ist, oder wenn Super-Office seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat.

Verstösst der Kunde gegen diese Bedingungen, ist SuperOffice berechtigt, diese Vereinba-rung fristlos zu kündigen und dem Kunden das Recht zur Nutzung der Software zu entziehen. Der Kunden wird hierdurch nicht von der Zahlungsverpflichtung für die gesamte zu diesem Zeitpunkt laufende Vereinbarungsperiode entbunden.

Die Software darf nicht als öffentlicher Cloud-Service oder mandantenfähiger Online-Dienst implementiert, verwendet, vermarktet oder Dritten angeboten werden.

5. Wartung/Updates

Der Kunde erhält Zugang zu Updates (neuen Versionen und Service-Releases) der Software, sobald diese verfügbar sind. Updates werden entsprechend dem potentiellen Bedarf freigege-ben, wobei SuperOffice über den Bedarf nach eigenem Ermessen entscheidet, je nachdem, was die Änderungen enthalten. Beispiele für Änderungen in Updates können sein:

  • Fehlerkorrekturen in der Software aufgrund der von den Kunden erhaltenen Berichte.
  • Änderungen an der Software als Ergebnis der vorbeugenden Wartung.
  • Änderungen in der Funktionalität der Software als Folge von Kundenwünschen.
  • Neuprogrammierung als Folge einer gewünschten Änderung in der Struktur der Software oder neue Treiber etc. 
  • Allgemeine Verbesserungen/Änderungen an der Software.

Jede neue Version der Software wird eine Dokumentation der neuen Funktionen im Hilfe-menü enthalten.

6. Support

Der Kunde hat das Recht auf Standard-Support durch die zentrale Supportabteilung von Su-perOffice während der normalen Arbeitszeiten, von Montag bis Freitag mit Ausnahme von Heiligabend, Silvester und anderen gesetzlichen Feiertagen in dem Land und/oder Kanton, in dem die SuperOffice-Einheit, mit der der Kunde eine Vereinbarung abgeschlossen hat, ihren Sitz hat, oder zu bestimmten, von SuperOffice angegebenen Zeiten. Support-Anfragen müs-sen über das Menü Hilfe/Support in der Anwendung an den Support von SuperOffice gerich-tet werden. Der Kunde erhält freien Zugang zum Selbsthilfebereich der Kunden-Community.

Der Support umfasst die von SuperOffice unternommenen Anstrengungen zur Lösung von Softwareproblemen auf der Grundlage einer detaillierten Beschreibung des Problems, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wird. Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer bestimm-ten Lösungszeit besteht nicht. Die Administration oder Konfiguration der Software für den Kunden ist nicht in der Vereinbarung enthalten.

Die Unterstützung wird in Übereinstimmung mit den folgenden Richtlinien zur Verfü-gung gestellt:

Kunden müssen einen Support-Ansprechpartner benennen, der als Kontaktstelle des Kunden für SuperOffice in Bezug auf Support-Anfragen fungiert.

Der Kunde wird sich nach besten Kräften bemühen und sein qualifiziertestes Personal einset-zen, um die Ursache des Problems zu finden und detaillierte Informationen an das Support-Personal weiterzugeben. Fälle, die die oben aufgeführten Anforderungen nicht erfüllen, wer-den – vorbehaltlich einer Vereinbarung mit dem Kunden – an die Beratungsabteilung über-geben. Die Beratungsdienste werden von Beratern erbracht und zu den geltenden Super-Office-Beratungsstundensätzen in Rechnung gestellt.

Der Support erstreckt sich nur auf die Software, wenn sie in einer von SuperOffice empfoh-lenen Weise verwendet wird, und erstreckt sich daher nicht auf Add-ons von Drittanbietern, andere Konfigurationen in Bezug auf Betriebssysteme und Browser und ähnliche nicht emp-fohlene Vorgehensweisen. Der Support erstreckt sich nicht auf Reparaturen am Inhalt der Datenbanken oder auf durch den Kunden verursachte Probleme. Der Support erstreckt sich ferner nicht auf Support ausserhalb der Software, die der Kunde gemäss dieser Vereinbarung abonniert hat, oder auf Probleme, die nur mit der Hardware, den internen Netzwerken und Internetverbindungen des Kunden in Verbindung stehen, und/oder von Peripheriegeräten, die völlig unabhängig von der Software sind.

SuperOffice behält sich das Recht vor, einen Schulungskurs oder Beratungsdienste zu emp-fehlen, wenn der Support in Form einer allgemeinen Schulung oder zur Durchführung ge-meinsamer, sich wiederholender Aufgaben erfolgt, die als bezahlte Dienstleistungen angese-hen werden. Die Dienstleistungen sind gegen gesondert in Rechnung zu stellende Gebühren erhältlich. SuperOffice behält sich ebenfalls das Recht vor, dem Kunden Spezifikationen möglicher Lösungen zuzusenden. Dies geschieht oft in Form einer Verlinkung zum Selbsthil-febereich der Kunden-Community, die der Kunde versuchen muss zu implementieren, um das fragliche Problem zu lösen.

Dieser Support umfasst keine Form von Beratungsdiensten. Der Kunde kann zusätzliche Be-ratungsdienste auf Wunsch kostenpflichtig bestellen.

Alle Fragen, die von SuperOffice als kritisch eingestuft werden, fallen unter diese Vereinba-rung. Diese Art von Anfragen werden in der Warteschlange vorrangig behandelt und können aufgrund der Dringlichkeit auf Englisch beantwortet werden.

7. Ergänzende Bestellungen

Der Kunde kann die Vereinbarung jederzeit auf weitere Benutzer ausdehnen. Die Bestellung wird von Personen erteilt, die befugt sind, den Kunden wirksam zu verpflichten. Die Bestel-lung ist für den Kunden bindend, wenn sie erteilt wird, und wird Teil der Vereinbarung, so-bald SuperOffice die Bestellung bestätigt hat. Die Bestellung wird ausgeführt, nachdem Su-perOffice die Bestellung bestätigt hat. Danach ist die Bestellung Teil dieser Vereinbarung.

Der Kunde kann die Anzahl der Benutzer pro Benutzerplan für die Software reduzieren. Die Reduzierung der Anzahl der unter diese Vereinbarung fallenden Benutzer muss schriftlich erfolgen. Reduzierungen werden ab dem Ende des laufenden Rechnungsintervalls wirksam, unter der Bedingung, dass eine schriftliche Mitteilung über eine solche Reduzierung mindes-tens 30 Tage vor dem Ende des laufenden Rechnungsintervalls versandt und empfangen wird. Die Reduzierung beinhaltet keine Form der Rückerstattung für die bereits in Rechnung gestellte Vereinbarungsperiode. Wenn die Benachrichtigung über die Reduzierung nicht in Übereinstimmung mit dieser Bestimmung erfolgt, wird die Abonnementsgebühr erst im da-rauf folgenden Rechnungsintervall reduziert, in dem diese Bestimmung der 30-Tage-Benachrichtigung erfüllt ist.

8. Verantwortung, Gewährleistung und Haftung

Bei der Software, die unter diese Vereinbarung fällt, handelt es sich um SuperOffice Stan-dardsoftware. SuperOffice ist allein dafür verantwortlich, dass die Software im Wesentlichen mit der Art und Weise übereinstimmt, wie sie auf den SuperOffice-Websites und gemäss der Beschreibung in der integrierten Online-Hilfe dargestellt wird.

Falls die Software bei Vertragsbeginn nicht im Wesentlichen dem Vorangehenden ent-spricht, ist der Kunde während fünfzehn (15) Tagen ab dem Inkrafttreten der Vereinbarung berechtigt, entweder diese zu beenden und die bezahlten Abonnementsgebühren zurückzu-fordern oder eine neue Version der Software zu erhalten, die im Wesentlichen mit dem Vo-rangehenden übereinstimmt.

Dem Kunden stehen keine Mängelrechte zu, sofern der Kunde die Software ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass diese Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist.

SuperOffice gibt keine Garantie oder Zusage, dass die Funktionalität der Software die indi-viduellen Anforderungen oder Bedürfnisse des Kunden abdeckt. SuperOffice gibt weder eine Garantie noch eine Zusage, dass während der Nutzung der Software keine Unterbrechungen oder Fehler auftreten und weist den Kunden auf die Möglichkeit von Unterbrechungen und Fehlern ausdrücklich hin. Wenn der Kunde SuperOffice über Fehler benachrichtigt hat, wird SuperOffice bestätigen, dass die Fehlerkorrektur beginnt und versuchen, diese Fehler in der Software zu korrigieren. Die Fehlerkorrekturen können als Teil von Updates der Software geliefert werden.

Falls die Behebung von Fehlern endgültig scheitert, hat der Kunde Anspruch auf eine ange-messene Reduktion der Abonnementsgebühren oder, im Fall von erheblichen Fehlern, auf Kündigung der Vereinbarung mit sofortiger Wirkung.

SuperOffice ist nicht verantwortlich für Schäden oder Verluste, die durch unbefugte oder falsche Verwendung der Software entstehen könnten. Im Übrigen haftet SuperOffice, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschliesslich für absichtliches oder grobfahrlässiges Verhalten ihrer Organe. Diese Haftungsregelung gilt auch für die Haftung von Organpersonen und Mit-arbeitenden von SuperOffice sowie von allfälligen von ihr zur Vertragserfüllung beigezoge-nen Dritten.

9. Rechtsmängel

Wenn ein Dritter Klage erhebt und behauptet, dass die Software das Urheberrecht oder die gewerblichen Schutzrechte eines anderen in dem Land, in dem der Kunde ansässig ist, ver-letzt, wird SuperOffice auf eigene Kosten die Interessen des Kunden verteidigen. Dies gilt jedoch nur insoweit, als der Kunde SuperOffice unverzüglich über solche Ansprüche infor-miert, SuperOffice die Kontrolle über den Fall erhält und der Kunde mit SuperOffice bei den Verhandlungen und möglichen Gerichtsverfahren kooperiert. SuperOffice übernimmt in ei-nem solchen Fall die zugesprochenen Prozesskosten und Entschädigungen. Gegen Super-Office können wegen Rechtsmängeln keine anderen als die in Klausel 8, die entsprechende Anwendung findet, und/oder die in dieser Klausel 9 genannten Ansprüche geltend gemacht werden.

10. Vertraulichkeit

Jede Partei und jeder, der im Namen der empfangenden Partei (die "Empfangende Partei") Informationen über die andere Partei (die "Abgebende Partei") und deren Geschäfte, Bezie-hungen und andere Daten erhält, die als vertrauliche Informationen gekennzeichnet sind, oder die die empfangende Partei als vertrauliche Informationen der abgebenden Partei hätte erkennen sollen, ist verpflichtet, diese Informationen ohne Zustimmung der Abgebenden Partei nicht an Aussenstehende weiterzugeben oder zugänglich zu machen. Die Empfangen-de Partei hat alle diese Informationen, die sie von der Abgebenden Partei erhält, zu schützen und geheim zu halten. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht gegenüber solchen Personen, die zur Kenntnisnahme befugt und gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder soweit sie der Wahrnehmung eigener Ansprüche entgegensteht.

Der Begriff vertrauliche Informationen umfasst nicht solche Informationen, die

a) gemeinfrei bzw. allgemein zugänglich sind oder werden (es sei denn, aufgrund einer Verletzung dieser Vereinbarung durch die informierte Partei oder einen ihrer Reprä-sentanten);

b) sich bereits rechtmässig und ohne Vertraulichkeitspflicht in dem Besitz der informier-ten Partei befunden hatten, bevor sie diese von der informierenden Partei erhalten hat; oder

c) von einem Dritten erhalten wurden, der berechtigt ist, diese Informationen uneinge-schränkt offenzulegen.

Das Vorliegen einer der vorstehenden Ausnahmen hat diejenige Partei zu beweisen, die sich hierauf beruft.

11. Versand

Updates der Software werden dem Kunden so bald wie möglich nach der Einführung eines neuen Update zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist berechtigt, die Software vom Super-Office Download-Service herunterzuladen. Der Kunde sollte regelmässig auf den neuesten Update der Software aktualisieren, spätestens innerhalb von zwölf (12) Monaten nach dessen Veröffentlichung.

12. Abonnementsgebühren und Zahlung

Die monatlichen Abonnementsgebühren, die für den Zugriff auf die Software für eine Ver-einbarungsperiode zu entrichten sind, werden im Erstbestellformular von SuperOffice oder einem zertifizierten SuperOffice-Partner angegeben. Der Preis wird auf der Grundlage der Gesamtzahl der Benutzer und der jeweils gültigen Benutzerpläne berechnet. Wenn der Kun-de zusätzliche Softwareprodukte bestellt, werden diese dem Kunden für den Zeitraum von der Bestätigung der Bestellung durch SuperOffice bis zum Ende der laufenden Vereinba-rungsperiode in Rechnung gestellt. Danach wird die neue Software gemäss den obigen Best-immungen in die Berechnungsgrundlage für die nächste Vereinbarungsperiode einbezogen.

Die Rechnungsstellung erfolgt pro Rechnungsintervall im Voraus. Die Rechnung umfasst einen Zeitraum entsprechend dem vereinbarten Rechnungsintervall. Das erste Rechnungsintervall wird ab dem vereinbarten Vertragsdatum berechnet.

Wenn der Kunde die Software über die Beschränkung der Nutzungsrechte in dieser Verein-barung hinaus nutzt, fällige Beträge nicht bezahlt oder anderweitig wesentliche Verpflich-tungen aus der Vereinbarung nicht erfüllt, hat SuperOffice das Recht, diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde es trotz schriftlicher Abmahnung bin-nen 30 Tagen unterlässt, die betreffende Verpflichtung zu erfüllen.

SuperOffice behält sich das Recht vor, Änderungen an den Bedingungen dieser Vereinbarung – einschliesslich des Preises für das Abonnement der Software – mit einer Vorankündigung von vier (4) Monaten mit Wirkung zum Beginn der folgenden Vereinbarungsperiode vorzu-nehmen.

Der Kunde erkennt an, dass SuperOffice das Recht hat, Funktionen in die Software einzu-bauen, die die Software nach einem von SuperOffice festgelegten Zeitraum sperren. Für den Fall, dass die Abonnementsgebühr, ggf. die Support-Gebühr und/oder andere Beträge vom Kunden, bei Fälligkeit nicht bezahlt werden, kann die Software gesperrt und für die Nutzung nicht verfügbar gemacht werden, bis diese Beträge, einschliesslich Zinsen und anderer poten-tieller Kosten im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug, bezahlt sind.

13. Beendigung der Vereinbarung

Jede Partei kann die Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mindes-tens 30 Tage vor dem Ende der zu diesem Zeitpunkt laufenden Vereinbarungsperiode kündi-gen, und die Kündigung wird zum Ende dieser Vereinbarungsperiode wirksam. Eine Kündi-gung der Vereinbarung vor dem Ende der dann laufenden Vereinbarungsperiode ist ausge-schlossen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor oder eine vorzeitige Kündigung sei sonst in der Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen (z.B. Kapitel 4 Absatz 5, Kapitel 8 Ab-satz 5, Kapitel 12 Absatz 4). Die Kündigung führt zu keiner Rückerstattung der Vergütung, sondern lediglich dazu, dass die Vereinbarung nicht für eine nachfolgende Vereinbarungspe-riode verlängert wird.

Wenn die Kündigung nicht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen im ersten Absatz erfolgt, wird die Vereinbarung automatisch um ein neues Rechnungsintervall verlängert.

Wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug gerät oder auf andere Weise seinen Ver-pflichtungen gemäss der Vereinbarung nicht nachkommt, hat SuperOffice das Recht, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde es trotz schriftlicher Abmahnung binnen 30 Tagen unterlässt, die betreffende Verpflichtung zu erfüllen.

Datenübertragung

Der Kunde behält nach Beendigung des Vertrages weiterhin Zugriff auf die Software. Für einen Zeitraum von zwei Wochen nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde vollen Zugriff auf die Software. Nach Ablauf der zwei Wochen ist die Software weiterhin verfügbar, jedoch nur im schreibgeschützten Modus. Auch wenn sich die Software im schreibgeschützten Modus befindet, können Daten exportiert werden. Der Hauptnutzer des Kunden/der Administrator hat Zugriff auf Exportdaten, solange der Kunde sicherstellt, dass die Software auf Hardware installiert ist, die sich zu 100% im Besitz des Kunden befindet oder von diesem verwaltet wird.

SuperOffice kann den Kunden bei der Konvertierung von Daten in ein anderes vom Kunden angegebenes Format unterstützen. Die für die Bereitstellung und Konvertierung von Daten aufgelaufene Zeit berechnet SuperOffice gemäß den für diese Leistung geltenden SuperOffice-Tarifen. Die Unterstützung wird unter der Voraussetzung gewährt, dass alle ausstehenden Zahlungen vom Kunden beglichen wurden.

14. Übertragung von Rechten

SuperOffice kann ihre Rechte und/oder Verpflichtungen gemäss dieser Vereinbarung ganz oder teilweise übertragen, solange dies die Erfüllung der Vereinbarung nicht wesentlich be-hindert. SuperOffice kann ihre Verpflichtungen gemäss dieser Vereinbarung ganz oder teil-weise durch Dritte erfüllen lassen.

Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten gemäss dieser Vereinbarung nicht ohne vorheri-ge schriftliche Genehmigung von SuperOffice übertragen. Eine solche Genehmigung darf nicht unbillig verweigert werden.

15. Verarbeitung personenbezogener Daten

Um auf die Software zugreifen zu können, muss der Kunde SuperOffice bestimmte Daten zur Verfügung stellen, einschliesslich der korrekten Namen, der Kontaktdaten und der E-Mail-Adressen der Benutzer. Diese Informationen werden für den individuellen Support und Ser-vice verwendet. Darüber hinaus gestattet der Kunde SuperOffice den Zugriff auf Benutzer-statistiken zum Zweck der Verbesserung und Optimierung der Software. Benutzerstatistiken enthalten keine persönlichen Daten, alle Daten sind anonymisiert. Die SuperOffice Daten-schutzerklärung ist im SuperOffice Trustcenter verfügbar.

Darüber hinaus hält SuperOffice die einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit gemäss der EU-Verordnung 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung) zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie gemäss dem schweizerischen Bundesgesetz über den Daten-schutz, ein, wie sie im Land des Gerichtsstands und des anwendbaren Rechts gemäss Klausel 18 der Vereinbarung umgesetzt sind.

16. Änderungen der Kontaktinformationen

Alle Änderungen der Kontaktinformationen des Kunden, einschliesslich Adressänderungen und Änderungen der Kontaktperson des Kunden mit der Befugnis, den Kunden zu verpflich-ten, müssen SuperOffice schriftlich mitgeteilt werden.

17. Recht auf Einsichtnahme

SuperOffice kann mit einer Vorankündigungsfrist von drei (3) Werktagen und während der normalen Geschäftszeiten Inspektionen in den Räumlichkeiten des Kunden durchführen, um zu überprüfen, ob die Nutzung der Software durch den Kunden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung erfolgt. Die Inspektion kann von einer unabhängigen dritten Partei durchgeführt werden, die per Gesetz oder Vereinbarung zur Vertraulichkeit verpflichtet wurde. Die Inspektionen können zweimal pro Vereinbarungsperiode durchge-führt werden, jedoch nicht häufiger als einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Entschädigung als Ergebnis der Inspektion durch SuperOffice zu fordern.

18. Streitigkeiten

Die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung unterliegen in ihrer Gesamtheit dem nationalen Recht, das auf die SuperOffice-Einheit, die Vertragspartei dieser Vereinbarung ist, anwendbar ist; keine Anwendung findet das UN-Kaufrecht (CISG United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.04.1980). Kommt es im Zusammenhang mit der Auslegung der Vereinbarung zu einer Streitigkeit, so versuchen die Parteien, die Streitigkeit durch gütliche Verhandlungen beizulegen. Wenn die Streitigkeit auf diese Weise nicht beigelegt werden kann, wird sie an die zuständigen Gerich-te verwiesen; als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Sitz der SuperOffice-Einheit, mit der der Kunde eine Vereinbarung abgeschlossen hat, vereinbart.

19. Mit wem der Kunde einen Vertrag hat

Nachfolgende Tabelle enthält Einzelheiten darüber, mit welcher SuperOffice-Einheit der Kunde einen Vertrag abschliesst, sowie über das entsprechend anwendbare Recht und die zuständigen Gerichte.

 Wenn der Kunde seinen Sitz hat in: Der Kunde hat einen Vertrag mit: Mitteilungen sind zu senden an: Das geltende Recht ist: Die ausschließlich zuständigen Gerichte sind:
Dänemark SuperOffice Danmark A/S Islands Brygge 41, 3.sal, 2300 København, Dänemark Dänisch Kopenhagen, Dänemark
Finnland und Schweden SuperOffice Sweden AB Sveavägen 159, 113 46 Stockholm, Schweden Schwedisch Stockholm, Schweden
Norwegen SuperOffice Norge AS Wergelandsveien 27, 0167 Oslo, Norwegen Norwegisch Oslo, Norwegen
Deutschland SuperOffice GmbH Phoenixseestrasse 17, 44263 Dortmund, Deutschland Deutsch Dortmund, Deutschland
Vereinigtes Königreich und Irland SuperOffice Norge AS Wergelandsveien 27, 0167 Oslo, Norwegen Großbritannien England / Wales
Schweiz SuperOffice AG Uferstrasse 90, 4057 Basel, Schweiz Schweizerisch Basel, Schweiz
Niederlande, Belgien und Luxemburg SuperOffice Benelux B.V. Emmasingel 29.41, 5611 AZ, Niederlande Niederländisch Ost-Brabant, Standort Eindhoven,
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